Bei den NÖ Gemeinderatswahlen am 26. Jänner 2025 kann die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Wer am Wahltag voraussichtlich verhindert ist, vor der zuständigen Wahlbehörde zu wählen, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss bei der Gemeinde beantragt werden.
Wahlberechtigte, die sich voraussichtlich am Wahltag innerhalb des Gemeindegebietes in einem anderen Wahlsprengel als dem ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis aufhalten werden und deshalb ihr Wahlrecht dort nicht ausüben können, haben ebenso Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die NÖ Gemeinderatswahl 2025 ist auf folgende Arten möglich:
- schriftlich (online oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
- bis Mittwoch, 22. Jänner 2025.
- (nicht online) bis Freitag, 24. Jänner 2025, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist
- mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 24. Jänner 2025, 12.00 Uhr